Stadionverbot und Anhörungen

Mit den «Richtlinien zum Erlass von Stadionverboten» hat der Schweizerische Fussballverband (SFV) den Umgang mit Stadionverboten national geregelt. Er beruft sich dabei auf das Hausrecht. Dieses ermöglicht es den jeweiligen Vereinen, Personen, die gegen diese Richtlinien oder Stadionordnungen verstossen haben, den Zutritt zum Stadion zu verweigern.

Anhörungen

Personen gegen die ein Stadionverbot ausgesprochen worden ist, haben ein Anrecht auf eine Anhörung zu ihrem Fall. Diese Anhörung hat keine aufschiebende Wirkung. In der Regel ist ein Gesuch um Anhörung an die Stelle zu richten, welche das Verbot ausgesprochen hat.

Das Vorgehen wurde in Kooperation zwischen der Fanarbeit und dem FC St.Gallen wie folgt definiert:

Verwarnung

Bei leichten Verstössen, kann der Klub eine schriftliche Verwarnung aussprechen. Dies ist die «Vorstufe» eines Stadionverbots und führt zur Aufnahme in das Personenregister des SFV, der Stadionbesuch ist aber weiterhin erlaubt.

Dauer

Die Dauer eines Stadionverbotes beträgt im Regelfall zwischen 6 Monate und 3 Jahre in schwerwiegenden Fällen bis zu 10 Jahre. Verstösst eine Person während der Dauer eines Verbotes erneut gegen die Richtlinien, beginnt das neue Stadionverbot erst nach Ablauf des bisherigen.

Wiederholungsfall

Im Wiederholungsfall wird das neuerliche Stadionverbot um die Hälfte der normalen Dauer verlängert. Mehrere Stadionverbote werden aneinandergereiht, die Gesamtlänge verlängert sich dementsprechend.

Alle Ligen im Fussball und Eishockey

Stadionverbote des SFV gelten schweizweit und für sämtliche Wettbewerbs- und Freundschaftsspiele mit Beteiligung mindestens eines Schweizer Nationalteams oder Klubs (Super League bis 5. Liga). Wenn beide Mannschaften nicht dem SFV angehören, entscheidet der Veranstalter:in über die Umsetzung der Stadionverbote. Zusätzlich ist der Stadionbesuch bei Spielen der Eishockey-National League untersagt.

Auch das aktive Spielen ist während des Stadionverbots grundsätzlich verboten, es können allerdings Ausnahmeregeln vereinbart werden. Wenn dies bei dir der Fall ist, melde dich bei uns und wir beraten dich kostenlos und vertraulich.

Integrative Massnahme (Projekt Chance)

Je nach Schwere der Widerhandlung und Verhalten während des Stadionverbots, besteht die Möglichkeit die Dauer des Stadionverbots unter Einhaltung von bestimmten Auflagen zu verkürzen. Die sogenannte integrative Massnahme ermöglicht Fans einen begleiteten und reflektierten Weg zurück ins Stadion. Mehr dazu findest du unter Projekt Chance.


Bei Fragen zu Stadionverbot, Anhörung oder dem Projekt Chance stehen wir vertraulich und kostenlos zur Verfügung. Folgen Sie uns auch auf Social Media und Telegram unter @fanarbeitsg.